Beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente
Ausländische Dokumente, die nicht in der Amtssprache des Kantons verfasst sind, brauchen eine beglaubigte Übersetzung. Wir erstellen sie selbst, ohne Zwischenhändler.
Was wir übersetzen
- Geburts-, Ehe- und Scheidungsurkunden
- Urteile und Gerichtsentscheide
- Diplome und Schulzeugnisse
- Ausländische Strafregisterauszüge
Aus vielen Sprachen ins Französische, Deutsche oder Italienische, je nach Amtssprache Ihres Kantons.
Warum eine beglaubigte Übersetzung?
Die kantonalen Stellen und das Zivilstandsamt akzeptieren keine einfache Übersetzung. Die Übersetzung muss beglaubigt sein und je nach Kanton zusätzlich legalisiert werden. Sie erhalten von uns eine Übersetzung, die Sie direkt einreichen können.
Preis und Dauer
Gemäss unserem Tarif, mit einem Minimum von CHF 90 pro Auftrag. Senden Sie uns ein Foto oder einen Scan Ihrer Dokumente für eine Offerte. Übliche Dauer: einige Arbeitstage.
Fragen
Muss auch die Apostille übersetzt werden?
Ja, in der Regel gehört die Apostille zum Dokument und muss mitübersetzt werden.
Starten Sie mit dem Gratis-Test
In weniger als einer Minute wissen Sie, ob Sie Ihr Gesuch einreichen können oder wie lange Sie noch warten müssen.