Die erleichterte Einbürgerung

Für Ehepartner von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern und für junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation: Das Verfahren läuft beim Bund, ist kürzer und setzt keine Niederlassungsbewilligung C voraus.

Ehepartner einer Schweizerin oder eines Schweizers in der Schweiz

  • 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz insgesamt, darunter das Jahr vor dem Gesuch.
  • 3 Jahre eheliche Gemeinschaft und tatsächliches Zusammenleben mit Ihrem Schweizer Ehepartner.
  • Erfolgreiche Integration mit denselben Sprachanforderungen wie bei der ordentlichen Einbürgerung (B1 mündlich, A2 schriftlich).

Die Niederlassungsbewilligung C ist nicht erforderlich. Quelle: SEM.

Ehepartner mit Wohnsitz im Ausland

Wenn Sie mit Ihrem Schweizer Ehepartner im Ausland leben, ist ein Gesuch nach 6 Jahren ehelicher Gemeinschaft möglich, sofern Sie eng mit der Schweiz verbunden sind (regelmässige Aufenthalte, Sprache, Kontakte).

Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation

Junge Menschen unter 25 Jahren, die in der Schweiz geboren sind, die Niederlassungsbewilligung C besitzen und mindestens 5 Jahre der obligatorischen Schule in der Schweiz besucht haben, können die erleichterte Einbürgerung beantragen, wenn ein Elternteil und ein Grosselternteil ebenfalls bestimmte Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen. Die Gebühr des SEM beträgt CHF 500 für Erwachsene und CHF 250 für Minderjährige.

Verfahren und Kosten

Das Gesuch wird direkt beim SEM eingereicht, das den Kanton anhört. Die Gebühr für Ehepartner beträgt CHF 900, ist im Voraus zu bezahlen und wird bei einer Ablehnung nicht zurückerstattet. Deshalb lohnt sich ein Pre-Check vor der Einreichung besonders.

Die verlangten Dokumente

Eheurkunde, Geburtsurkunden, Nachweise des Zusammenlebens, Wohnsitzbestätigungen, Betreibungsauszug und Strafregisterauszug, Sprachnachweis. Wurde Ihre Ehe im Ausland geschlossen, muss die Urkunde oft apostilliert und übersetzt werden: Das übernehmen wir.

Fragen

Braucht es für die erleichterte Einbürgerung die C-Bewilligung?

Nein. Wer mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet ist, kann das Gesuch auch mit Aufenthaltsbewilligung B stellen, sofern die 5 Jahre Wohnsitz und die 3 Jahre Ehe erfüllt sind.

Zählen die Jahre im Konkubinat?

Nein, für die 3 Jahre zählen nur Jahre der ehelichen Gemeinschaft (Ehe oder eingetragene Partnerschaft).

Wie lange dauert das Verfahren?

In der Regel 12 bis 24 Monate, nachdem das vollständige Dossier beim SEM eingereicht wurde.

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