Ihre ausländischen Dokumente
Geburtsurkunde, Eheurkunde, Apostille: Wir bestellen sie über unsere Partner und die Konsulate in Ihrem Herkunftsland. Sie müssen sich nicht mit den Behörden von zwei Ländern herumschlagen.
Wir bereiten Ihr Einbürgerungsgesuch von A bis Z vor, inklusive ausländischer Geburtsurkunden, Apostillen und beglaubigter Übersetzungen. In der ganzen Westschweiz und in Ihrer Sprache.
Gratis-Test machenIhr Ergebnis
Nächster Schritt: der Pre-Check für CHF 90, mit schriftlichem Bericht innert 48 Stunden.
Unverbindliches Ergebnis, das nur die gesetzlichen Fristen berücksichtigt.
Geburtsurkunde, Eheurkunde, Apostille: Wir bestellen sie über unsere Partner und die Konsulate in Ihrem Herkunftsland. Sie müssen sich nicht mit den Behörden von zwei Ländern herumschlagen.
Die Behörden verlangen beglaubigte Übersetzungen ausländischer Dokumente. Wir erstellen sie selbst, das ist unser Beruf. Sie müssen keine Liste von Übersetzern abtelefonieren.
Waadt, Genf, Wallis, Freiburg, Neuenburg, Jura und Berner Jura. Begleitung auf Französisch, Englisch, Deutsch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, Albanisch, Serbisch und Russisch.
Ihre ausländischen Dokumente, für Sie bestellt Beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente
3 Fragen, um zu wissen, ob Sie jetzt einreichen können und welche Art von Einbürgerung für Sie in Frage kommt.
Ein schriftlicher Bericht innert 48 Stunden: geprüfte Voraussetzungen, Ihre Dokumentenliste, geschätzte Gesamtkosten. Wird vom Paket abgezogen, wenn Sie weitermachen.
Wir bestellen die Schweizer Nachweise, die ausländischen Urkunden und die Apostillen, übersetzen, was nötig ist, und füllen die Formulare aus.
Wir reichen das Dossier beim Kanton ein. Mit dem Paket Intégral begleiten wir Sie in der Gemeindephase bis zum Entscheid.
Unsere Honorare sind fest und offen ausgewiesen. Amtliche Gebühren und Dokumentenpreise verrechnen wir zum Selbstkostenpreis weiter, ohne Aufschlag.
CHF 90
Wird vom Paket abgezogen, wenn Sie mit uns weitermachen
Nur Honorare von ABC. Die amtlichen Gebühren kommen hinzu.
Wohnsitzdauer, Wissenstest, Gebühren, Bearbeitungsdauer: Jeder Kanton hat eigene Regeln. Wählen Sie Ihren Kanton.
Für die ordentliche Einbürgerung braucht es die Niederlassungsbewilligung C und 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt, bei mindestens 6 Jahren tatsächlichem Aufenthalt), dazu je nach Kanton 2 bis 5 Jahre im Kanton. Wer mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet ist, kann nach 5 Jahren Wohnsitz und 3 Jahren Ehe die erleichterte Einbürgerung beantragen.
Die amtlichen Gebühren hängen von Kanton und Gemeinde ab. Für eine erwachsene Person in Lausanne betragen sie rund CHF 875. Dazu kommt unser Honorar: CHF 290 für das Paket Essentiel. Der Pre-Check nennt Ihnen den genauen Betrag für Ihre Situation.
Ja. Wir übersetzen und beglaubigen ausländische Dokumente selbst und können auch die Urkunden und Apostillen in Ihrem Herkunftsland bestellen.
In der ganzen Westschweiz: Waadt, Genf, Wallis, Freiburg, Neuenburg, Jura und Berner Jura. Für andere Kantone kontaktieren Sie uns.
Die CHF 90 für den Pre-Check werden von Ihrem Paket abgezogen, wenn Sie uns anschliessend Ihr Dossier anvertrauen.
In weniger als einer Minute wissen Sie, ob Sie Ihr Gesuch einreichen können oder wie lange Sie noch warten müssen.