Die Einbürgerung Kanton für Kanton

Das Bundesgesetz gibt den Rahmen vor, doch jeder Kanton legt seine eigene Wohnsitzdauer, seinen Test, seine Gebühren und sein Verfahren fest. Hier die Regeln der Kantone, in denen wir tätig sind.

Was sich von Kanton zu Kanton unterscheidet

  • Die Wohnsitzdauer im Kanton (2 bis 5 Jahre) und teils in der Gemeinde.
  • Die Behörde, bei der das Gesuch eingereicht wird: der Kanton oder zuerst die Gemeinde.
  • Der Wissenstest: schriftlich, mündlich oder im Rahmen eines Gesprächs.
  • Die kantonalen und kommunalen Gebühren, die sich bis um das Dreifache unterscheiden.

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