Die Einbürgerung Kanton für Kanton
Das Bundesgesetz gibt den Rahmen vor, doch jeder Kanton legt seine eigene Wohnsitzdauer, seinen Test, seine Gebühren und sein Verfahren fest. Hier die Regeln der Kantone, in denen wir tätig sind.
- VDWaadt2 Jahre, davon das Jahr vor dem Gesuch
- GEGenf2 Jahre, davon die 12 Monate vor dem Gesuch, und während des ganzen Verfahrens
- VSWallis5 Jahre im Kanton, davon 3 Jahre in der Gemeinde
- FRFreiburgMindestens 3 Jahre, davon 2 in den letzten 5 Jahren
- NENeuenburg2 Jahre, davon das Jahr vor dem Gesuch
- JUJuraDie letzten 2 Jahre in derselben Gemeinde
- BEBern (Berner Jura, Biel)2 Jahre ununterbrochen in der Gemeinde
Was sich von Kanton zu Kanton unterscheidet
- Die Wohnsitzdauer im Kanton (2 bis 5 Jahre) und teils in der Gemeinde.
- Die Behörde, bei der das Gesuch eingereicht wird: der Kanton oder zuerst die Gemeinde.
- Der Wissenstest: schriftlich, mündlich oder im Rahmen eines Gesprächs.
- Die kantonalen und kommunalen Gebühren, die sich bis um das Dreifache unterscheiden.
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