Einbürgerung im Kanton Wallis

Das Wallis gehört bei der Wohnsitzdauer zu den strengsten Kantonen. Das Gesuch beginnt bei der Gemeinde.

Wohnsitz
5 Jahre im Kanton, davon 3 Jahre in der Gemeinde
Wo einreichen
Bei der Gemeinde (Einwohneramt oder Zivilstandsamt), danach beim Service de la population et des migrations (SPM, kantonale Dienststelle für Bevölkerung und Migration)
Sprache
B1 mündlich, A2 schriftlich, auf Französisch oder Deutsch
Test
Kantonaler Fragebogen und Anhörung bei der Gemeinde
Gemeindegebühren
Unterschiedlich, zum Beispiel CHF 800 pro erwachsene Person in Monthey

So läuft es im Wallis ab

Die Gemeinde spielt eine zentrale Rolle: Sie nimmt das Gesuch zuerst entgegen und hört die gesuchstellende Person an. Die Gebühren unterscheiden sich stark von Gemeinde zu Gemeinde. Unser Pre-Check nennt Ihnen den genauen Betrag für Ihre Gemeinde.

Quelle: Gemeinde Monthey.