Einbürgerung im Kanton Wallis
Das Wallis gehört bei der Wohnsitzdauer zu den strengsten Kantonen. Das Gesuch beginnt bei der Gemeinde.
- Wohnsitz
- 5 Jahre im Kanton, davon 3 Jahre in der Gemeinde
- Wo einreichen
- Bei der Gemeinde (Einwohneramt oder Zivilstandsamt), danach beim Service de la population et des migrations (SPM, kantonale Dienststelle für Bevölkerung und Migration)
- Sprache
- B1 mündlich, A2 schriftlich, auf Französisch oder Deutsch
- Test
- Kantonaler Fragebogen und Anhörung bei der Gemeinde
- Gemeindegebühren
- Unterschiedlich, zum Beispiel CHF 800 pro erwachsene Person in Monthey
So läuft es im Wallis ab
Die Gemeinde spielt eine zentrale Rolle: Sie nimmt das Gesuch zuerst entgegen und hört die gesuchstellende Person an. Die Gebühren unterscheiden sich stark von Gemeinde zu Gemeinde. Unser Pre-Check nennt Ihnen den genauen Betrag für Ihre Gemeinde.
Quelle: Gemeinde Monthey.