Einbürgerung im Kanton Freiburg
In Freiburg wird das Gesuch nach einem Vorabfragebogen beim Service de l'état civil et des naturalisations (SENa, Amt für Zivilstandswesen und Einbürgerungen) eingereicht.
- Wohnsitz im Kanton
- Mindestens 3 Jahre, davon 2 in den letzten 5 Jahren
- Wohnsitz in der Gemeinde
- 1 bis 3 Jahre je nach Gemeinde
- Wo einreichen
- SENa, Route des Arsenaux 41, Freiburg
- Test
- Mündliche Anhörungen vor der Gemeinde- und der Kantonskommission
- Kantonale Gebühren
- Insgesamt CHF 800 bis 1’500, Vorschuss von CHF 200
- Richtwert Dauer
- 24 bis 36 Monate
So läuft es in Freiburg ab
Die Sprache kann Französisch oder Deutsch sein (B1 mündlich, A2 schriftlich). Das Wissen wird mündlich in den Anhörungen geprüft. Das Verfahren gehört zu den längsten der Westschweiz: Am besten reichen Sie von Anfang an ein vollständiges Dossier ein.
Quelle: fr.ch.