Einbürgerung im Kanton Freiburg

In Freiburg wird das Gesuch nach einem Vorabfragebogen beim Service de l'état civil et des naturalisations (SENa, Amt für Zivilstandswesen und Einbürgerungen) eingereicht.

Wohnsitz im Kanton
Mindestens 3 Jahre, davon 2 in den letzten 5 Jahren
Wohnsitz in der Gemeinde
1 bis 3 Jahre je nach Gemeinde
Wo einreichen
SENa, Route des Arsenaux 41, Freiburg
Test
Mündliche Anhörungen vor der Gemeinde- und der Kantonskommission
Kantonale Gebühren
Insgesamt CHF 800 bis 1’500, Vorschuss von CHF 200
Richtwert Dauer
24 bis 36 Monate

So läuft es in Freiburg ab

Die Sprache kann Französisch oder Deutsch sein (B1 mündlich, A2 schriftlich). Das Wissen wird mündlich in den Anhörungen geprüft. Das Verfahren gehört zu den längsten der Westschweiz: Am besten reichen Sie von Anfang an ein vollständiges Dossier ein.

Quelle: fr.ch.