Die ordentliche Einbürgerung in der Schweiz

Das ist der Weg für die meisten Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz niedergelassen sind. Das Verfahren läuft auf drei Ebenen: Gemeinde, Kanton und Bund.

Die Voraussetzungen des Bundes

  • Niederlassungsbewilligung C zum Zeitpunkt der Einreichung.
  • 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz. Jahre in der Schweiz zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt, der tatsächliche Aufenthalt muss aber mindestens 6 Jahre betragen. Jahre mit Aufenthaltsbewilligung B und Niederlassungsbewilligung C zählen voll, Jahre mit Ausweis F zur Hälfte, Jahre mit Ausweis N und L gar nicht.
  • Sprache: Landessprache des Wohnorts auf Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich.
  • Keine Sozialhilfe in den 3 Jahren vor dem Gesuch oder während des Verfahrens, ausser sie wurde vollständig zurückbezahlt.
  • Erfolgreiche Integration: Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Teilnahme am Wirtschaftsleben oder an einer Ausbildung, Vertrautheit mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz.

Quelle: Staatssekretariat für Migration (SEM).

Die Voraussetzungen von Kanton und Gemeinde

Jeder Kanton legt eine Mindestwohnsitzdauer auf seinem Gebiet fest, zwischen 2 und 5 Jahren, teils auch in der Gemeinde. Beispiele: 2 Jahre in den Kantonen Waadt oder Genf, 3 Jahre in Freiburg, 5 Jahre im Wallis (davon 3 Jahre in der Gemeinde). Die Kantone führen zudem einen Wissenstest durch (Geschichte, Geografie, Institutionen, lokales Leben) und oft ein Gespräch. Siehe die Regeln Ihres Kantons.

Der Ablauf des Verfahrens

  1. Vorbereitung des Dossiers: Formulare des Kantons, Ausweise, Zivilstandsurkunden, Betreibungsauszug, Steuerbestätigung und Strafregisterauszug, Sprachnachweis.
  2. Einreichung je nach Kanton beim kantonalen Einbürgerungsdienst oder bei der Gemeinde.
  3. Erhebungen und Test: Wissenstest, Gespräch oder Anhörung durch die Gemeinde.
  4. Entscheid von Gemeinde und Kanton, danach Einbürgerungsbewilligung des Bundes durch das SEM.
  5. Erteilung des Bürgerrechts und je nach Kanton Gelübde oder Feier.

Zwischen Einreichung und Entscheid vergehen je nach Kanton in der Regel 18 Monate bis 3 Jahre.

Ausländische Dokumente: der häufigste Stolperstein

Die meisten Dossiers verzögern sich wegen Dokumenten aus dem Ausland: aktuelle Geburtsurkunde, Eheurkunde, teils mit Apostille und Übersetzung. Genau das übernehmen wir: Bestellung von Urkunden und Apostillen in Ihrem Herkunftsland sowie beglaubigte Übersetzung.

Was es kostet

Die amtlichen Gebühren setzen sich aus drei Ebenen zusammen: Bund (CHF 100 für Erwachsene, CHF 150 für ein Ehepaar, CHF 50 für Minderjährige), Kanton und Gemeinde. Für eine erwachsene Person in Lausanne sind es insgesamt rund CHF 875. In Genf beträgt die kantonale Gebühr CHF 1’250 für Erwachsene über 25 Jahre. Details auf unserer Seite Preise.

Fragen

Zählen die Jahre mit B-Bewilligung für die Einbürgerung?

Ja. Jahre mit Aufenthaltsbewilligung B und Niederlassungsbewilligung C zählen voll für die 10 Jahre. Beim Einreichen brauchen Sie aber die Niederlassungsbewilligung C.

Ich habe als Kind in der Schweiz gelebt. Zählt das doppelt?

Ja, Jahre in der Schweiz zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt, sofern Sie insgesamt mindestens 6 Jahre tatsächlich hier gelebt haben.

Welches Sprachniveau braucht es?

Mindestens B1 mündlich und A2 schriftlich in einer Landessprache, in der Regel nachgewiesen mit dem fide-Sprachenpass oder einem anerkannten Diplom.

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