Häufige Fragen
Kurze Antworten auf die Fragen, die uns unsere Kundinnen und Kunden am häufigsten stellen.
Wie viele Jahre muss man in der Schweiz leben, um eingebürgert zu werden?
10 Jahre für die ordentliche Einbürgerung (die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt, bei mindestens 6 Jahren tatsächlichem Aufenthalt), dazu 2 bis 5 Jahre im Kanton. Für Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern: 5 Jahre Wohnsitz und 3 Jahre Ehe.
Braucht es die Niederlassungsbewilligung C?
Ja für die ordentliche Einbürgerung. Nein für die erleichterte Einbürgerung von Ehepartnern von Schweizerinnen und Schweizern.
Welches Sprachniveau braucht es?
Mindestens B1 mündlich und A2 schriftlich in der Amtssprache Ihres Kantons. Der fide-Sprachenpass ist der häufigste Nachweis.
Was kostet die Einbürgerung?
Die amtlichen Gebühren reichen je nach Kanton und Gemeinde von rund CHF 875 bis über CHF 2’500 für eine erwachsene Person. Dazu kommt unser Honorar: ab CHF 290.
Wie lange dauert das Verfahren?
Je nach Kanton 18 Monate bis 3 Jahre für die ordentliche Einbürgerung, rund 12 bis 24 Monate für die erleichterte Einbürgerung.
Kann ich meine bisherige Staatsangehörigkeit behalten?
Die Schweiz erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft. Manche Länder entziehen jedoch ihre Staatsangehörigkeit, wenn jemand eine andere annimmt: Prüfen Sie das Recht Ihres Herkunftslandes.
Können meine Kinder mit mir eingebürgert werden?
Ja, minderjährige Kinder, die mit Ihnen zusammenleben, werden in der Regel in Ihr Gesuch einbezogen, mit altersgerechten Voraussetzungen.
Ich habe Sozialhilfe bezogen. Ist das ein Problem?
In den 3 Jahren vor dem Gesuch dürfen Sie keine Sozialhilfe bezogen haben, ausser sie wurde vollständig zurückbezahlt. Einige Kantone, etwa Bern, sind strenger.
Übersetzen Sie die Dokumente?
Ja, wir erstellen die beglaubigten Übersetzungen selbst und bestellen auch die Urkunden und Apostillen in Ihrem Herkunftsland.
In welcher Sprache können Sie mich begleiten?
Auf Französisch, Englisch, Deutsch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, Albanisch, Serbisch und Russisch.
Wird der Pre-Check zurückerstattet?
Er wird vom Paket abgezogen, wenn Sie uns anschliessend Ihr Dossier anvertrauen. Nach Zustellung des Berichts wird er nicht zurückerstattet.
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In weniger als einer Minute wissen Sie, ob Sie Ihr Gesuch einreichen können oder wie lange Sie noch warten müssen.